Guten tag,
ich schreibe für meinen freund hier rein.
Die FRage vorweg: Wer hat "anrecht" auf das kind, wenn Mutter für erziehungsunfähog erklärt wurde?
Nun ein kurzer Einblick was passiert ist:
Mein freund und ich sind seit 3 Jahren zusammen.Er bringt aus seiner vorigen beziehung einen 4 jährigen sohn mit. die eltern haben das geteilte sorgerecht und die mutter dazu noch das aufenhaltbestimmungsrechtes.
da die kindesmutter (KM) erst 50 km von uns entfernt wohnte konnten wir den kleinen alle zwei wochen holen. das doch ende 2011 zo sie in den ort indem ihre eltern leben.
seitdem holen wir den kleinen einmal im monat, die entfernung beträgt nun 200 km, von den großeltern ab. Ab und an war die KM auch vorort und nahm uns den kleinen ab.
nun ahben die großeltern einen antrag an pflegegeld gestellt. das jugendamt hat ihn bewillgt und mein freund wurde erst später gefragt ob er damit einverstanden sei bzw der antrag wurde ihm später zugesandt. da war aber schon alles genehmigt.
nun haben wir den anwalt eingeschalten. das jugentamt gibt keine akteneinsicht....soch es kam zu einem gerichtstermin. da wurde gesagt das die mutter seit 2011 in der psychatrie war und nun stationär behandelt wurde. es wurde festgestellt, dass sie erziehungsunfähog ist.
nun meine frage....hat der Vater nicht vorrang sein kind zu sich zu nehmen?
zumal er es auch will und er es auch schon nach der trennung versucht hat das aufenthaltbestuimmungsrechts zu bekommen...
beim termin wurde beschlossen,dass sich eine verfahrenshelferin die ganze geschichte ansieht und gespäche mit dem kleinen, den geschwistern ( 13 und 11 Jahre), den großeltern, der KM und auch dem Kindesvater führen wird....
Nachdem gerichtstermin ist es für uns schlimmer geworden.
die großeltern halten sich nicht an abgesprochene termine oder geben uns termine vor die wir nicht einhalten können. beispiel: Freitag vor 12 uhr abholen.
ich bedanke mich im voraus für eure kommentare....