aleta_12463542@perthro
... eine Warmmiete von 360,- Euro enthalten, muß er weniger zahlen verringert sich sein Selbstbehalt, zahlt er mehr erhöht sich dieser. ...
--> das geht nicht so einfach! der selbstbehalt kann sich nur erhöhen, wenn zwingende Gründe (wie doppelte Haushaltsführung wegen zweitwohnung an der arbeitstätte) vorliegen.
... Wenn er mit der Frau mit der er das zweite Kind hat zusammenlebt muß er für dieses keinen Unterhalt zahlen, da sie im selben Haushalt leben...
--> auch das stimmt nicht: das kind, mit dem er zusammen lebt, hat anspruch auf unterhalt und zwar genau nach düsseldorfer tabelle.
falls er in 12 kalendermonaten durchschnittlich 1100 euro netto verdient, gehen davon 5% für berufliche aufwendungen weg. bleiben 1045 euro. nach abzug des selbstbehaltes von jetzt 950 euro bleiben 95 euro für beide kinder, die nach mangelfallberechnung verteilt werden.
wenn neues kind auch in der stufe 0-5jährige kinder ist: müssen 48 an das erste kind überwiesen werden.
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auch ich kann nur raten, zum jugendamt zu gehen. auch wenn ich selbst die neue im leben meines lg bin und das geld für meine eigenen kinder mit ihm zusammenzuhalten versuche. aber so wird gewährleistet, dass der unterhalt möglichst realistisch ermittelt wird und alle beteiligten erhalten neutrale anlaufstelle.
und: falls er geld unter der hand dazudient, kannst du nur versuchen, ihm das nachzuweisen, oder du (bzw. dein kind) wirst (wird) daran keinen anteil haben.