Die Fragestellung sollte eine andere sein.
Nämlich: Welches Recht hat das Kind auf die Eltern?
Das BGB regelt den Umgang mit BEIDEN Elternteilen. Das Kind hat das Recht Kontakt zu beiden Eltern zu haben, ebanfalls hat es das Recht Kontakt zu Dritten zu haben, der der Entwicklung förderlichsit (Omas, Opas, Tanten, GEschwister,..)
Bei der Vergabe von Umgansrecht, Sorgerecht,... zählt einzig und allein das Prinzip des Kindeswohls.
Was dIe Eltern gerne hätten, welche Vorstellungen sie haben und Wünsche bezüglich des Kindes ist NICHT von Belang. Es wird nur das Wohl des Kindes gesehen.
Nun noch ein paar Worte zum Sorgerecht.
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung.
Die Personensorge umfasst:
- Dinge von erheblicher Bedeutung: Religion, Schulwahl, medizinische Eingriffe,...
- Dinge des täglichen Lebens: Taschengeld, Fersehkonsum,...
- Dinge der tatsächlichen Betreuung: Bettruhe, Kleidung, Nahrung,...
Und nun kommt es: Auch wenn ein Elternteil NICHT Sorgeberechtigt ist(nur Umgangsrecht hat), entscheidet dieser über Dinge der täglichen Lenens und der tatsächlichen Betreuung allein, wenn das Kind sich gerade BEI DIESEM Elternteil befindet.
Das bedeutet, du darfst mit deiner Tochter Ausflüge unternehmen, ihr Kleidung anziehen, ihr NAhrung die Du für richtig hälts. Die Mutter hat die da nicht reinzureden.
Das ist gesetzlich geregelt!!!!!!
Dennoch empfiehlt es sich nicht gleich Terror zu machen, denn letzendlich schadet auch das dem Wohl des Kindes. MAn kann es freundlich sagen.
Grüße
Isa