Re: 'Was tun nach Anzeige wegen Häuslicher Gewalt?'
hi hopless22,
ernst einmal möchte ich dir gratulieren, dass du den schritt gegangen bist und ihn angezeigt hast. das ist sehr gut!
du hattest gefragt, wie es mit der anzeige weitergeht. die wird von der staatsanwaltschaft und polizei geprüft werden und wenn die glaubt, dass da eventuell was dran ist, wirst du geladen, um stellung zu nehmen. nur falls hinreichender tatverdacht besteht, dass du überhaupt eine straftat begangen hast, kommt die sache vor gericht. kosten entstehen für dich nur im falle einer verurteilung. weißt du denn gar nicht, weswegen er dich angezeigt haben könnte? ich halte es aber eher unwahrscheinlich, dass es (so wie du es geschildert hast) zum prozess kommt, wohingegen die sache mit deiner anzeige durchaus zur verhandlung kommen kann. das erledigen aber auch polizei und staatsanwaltschaft.
die sache mit dem anwaltschreiben liegt anders. das ist ein zivilrechtliches problem. allerdings kann ich dir nicht genau sagen, ob es sinn ergibt, da einen anwalt einzuschalten, da ich den inhalt des schreibens nicht genau genug kenne. das kann aber durchaus sinnvoll sein. der termin beim jugendamt ist aber schon ein guter anfang.
lg lovely0435