an0N_1217696599z?
"D.h. wenn derjenige beispielsweise einen Versorgungsausgleich wünscht, braucht er hierfür schon einen Anwalt."
Mit Wünschen hat das nix zu tun, Versorgungsausgleich muss immer gemacht werden, leider! Also das gegenseitige Aufrechnen der Rentenansprüche.
Was anderes ist der gegenseitige Verzicht auf Unterhalt. Das ist kein Problem.
Wenn sich beide einig sind, kann man alles mögliche aus dem Streitwert rausnehmen. Bei uns waren es z.B. die Immobilien. Wir haben einfach gesagt wir haben uns so geeinigt und gut war!
Teuer genug ist ne Scheidung natürlich immer noch :-(
Mein Anwalt war aber z.B. mit Ratenzahlung einverstanden. Die Kosten haben mein Exmann und ich dann 50/50 geteilt.
lG Glen