Hallo!
Das ist ein schwerer Brocken! Das Problem ist, dass Du ohne Weiteres der Mutter das Kind nicht entziehen kannst. Das heißt aber nicht, dass Du nichts unternehmen kannst und dies auch mußt! Wende Dich an das Jugendamt, am Besten indem Du vorstellig wirst. Dieser Sachverhalt sollte dort erörtert werden. Die Mutter wird gegebenenfalls vorgeladen. Besuche bei der Mutter sind im Ernstfall unter Aufsicht eines Mitarbeiters des Jugendamtes dann sinnvoll. Für Deine Ex-Frau kannst Du wohl nichts tun. Das kann nur der Therapeut. Klinke sie so weit wie es geht aus, damit Du dich nicht selbst herunter ziehst. Die Beziehung ist vergangenheit und wird nur noch durch das Kind verbunden. Es wäre schön, wenn Du eine neue Partnerin hast, die Dich unterstützen würde. Hilfreich ist auch in Beratungsangelegenheiten die DIAKONIE oder die CARITAS. Die haben geschulte Leute. Habe dort selbst einmal eine gute Erfahrung gemacht. Richte Dich eventuell auf frustrierende Erfahrungen beim Jugendamt ein. Wenn alle Stricke reißen, suche Dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Dort solltest Du erörtern, ob das Einklagen des alleinigen Sorgerechtes erfolgversprechend sein könnte. Einen solchen Prozeß jedoch zu gewinnen, ist besonders für Väter eine schwierige Angelegenheit! Schreibe Dir JEDEN Vorfall akribisch auf. Lege Beweise zurück und lasse nichts außer Acht!
Wünsche Dir und dem Kleen viel Glück!