Ich habe da mal eine Frage,
meine Exfrqau bezieht zur Zeit Sozialhilfe und bekommt von mir jeden Monat den Unterhalt. Nicht immer überweise ich es, denn manchmal sehen wir uns und dann möchte sie es bar haben gegen wuittung natürlich..
Nun musste Sie zum Sozialamt und die haben gesagt ich müsste das Geld ans JA einreichen und sie muesste eine beistandschaft unterschreiben, sie will es aber nicht, denn es funktioniert ja alles.. darauf sagte man ihr, dass man ihr die Sozialhilfe streicht wenn es nicht funktioniert.
Meine Frage ist nun, wie weit dürfen solche verbrecher gehen?, denn es funktioniert ja alles und das seid 7 Jahren, ich hab nie Unterhaltsschulden oder der gleichen gemacht..
Muss ich es nun zum JA überweisen?
im Endeffekt kommt es ja auf das gleiche raus, nur muss sich irgendwer dazwischen schalten?!? man sollte doch meinen, dass es fälle gibt, wo nicht gezahlt wird..
Nun meine frage,
kann ich dem SA zurüsck schreiben, dass ich es für Sie natürlich gerne jedes mal überweise obwohl ich es ihr ja wieso gebe ^^
Danke euch