Hallo
...also, erst einmal muss sie sich eine neue, kleinere Wohnung suchen. Das würde ihr auch vom Amt so vorgeschrieben werden. Die Wohnung ist ja eh zu teuer.
Bis sie die neue Wohnung hat, muß er aber auch mit für die Miete aufkommen. Er steht doch sicher auch mit auf dem Mietvertrag, oder?
Dann muß er an sie und das Kind Unterhalt zahlen. Für das Kind Mindesunterhalt 177 Euro, wenn es unter 6 Jahre ist.
Wieviel sie bekommt, weiss ich nicht so genau.
Neuanschaffungen, die sie machen muß, weil er etwas mitnimmt, muss auch er mittragen.
Konten müssen getrennt werden. Aber, ganz wichtig, Kopien von allen Auszügen der letzten paar Monate machen. Sparbücher-Kopien usw.
Ja, die Lst-Klasse muss dann umgeänder werden. Auf die 2. Ich weiß aber nicht genau, ob das bei Kindern, die nach 2000 geboren sind, noch geht.
Er wird einen Selbstbehalt haben von ca. 800Euro. Den Rest wird sie für sich und das Kind bekommen. Damit bekommt sie dann auch nichts mehr vom Amt. Aber wenn sie von ihm 700 bekommt dazu ihr Geld von 500 Euro + Kindergeld, kommt sie gut aus damit. Der Kredit muss von Beiden getilgt werden, wenn sie mit unterschrieben hat.
Sage ihr, der Anfang ist hart, aber mit der Zeit regelt sich alles und es wird besser. Habe es hinter mir.
Gruß
Jenny