Scheidung und Trennung
Wenn Du Dich scheiden lassen willst, muss vorher ein Trennungsjahr stattfinden. Das heißt also, einer muss ausziehen und es darf auch in der Zeit zu keinen Versöhnungen kommen, da dadurch das Trennungsjahr unterbrochen werden. Man kann die Trennung aber auch in ein und derselben Wohnung durchführen, wobei dann aber Tisch und Bett, etc. alles getrennt sein muss. Das stelle ich mir allerdings äußerst schwierig vor. Ausziehen wäre da schon angebrachter. Das Trennungsjahr kann aber übergangen werden, wenn z.B. ein Härtefall vorliegt, wie z.B. wenn der Mann die Frau verprügelt. Aber das wird auch nicht von jedem Richter so gesehen. Es gab schon Fälle, in denen die Frau verprügelt wurde, der Richter ab dies nicht als Härtefall angesehen hat. Dann muss das Trennungsjahr stattfinden. Das Trennungsjahr dient im Endeffekt dazu, zu zeigen, dass die Ehe gescheitert ist und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist. Das sollte nach einem Jahr der Fall sein. Wenn man schon 3 Jahre getrennt ist, dass wird in jedem Fall von einer gescheiterten Ehe ausgegangen.