Also, mein Nachbar hat seit ca 4 Jahren einen Dauergast.(Diese zahlt weder Miete noch Nebenkosten und sonstiges).Soviel ich weiß, ist sie 23 Jahre alt, und in einer Ausbildung. Ihre Wohnanschrift ist allerdings noch beim Vater, dieser bezieht das Kindergeld,und verpflegt sie.Das heißt,sie darf täglich ihre Arbeitsbrote schmieren kommen und Mittag essen.
Der Vater müßte doch für ihren Unterhalt aufkommen,zumindest ihr Wohnraum zur Verfügung stellen.(Er hat nämlich eine neue Frau mit Kind).Sie weiß also nicht wo sie dort wohnen kann.Der bequemste Weg ist also ein sozusagen Abschieben an meinen Nachbarn. Es stört ja somit weiter nicht,aber diese Person beteiligt sich weder an der Hausordnung noch sonstiges! Wir müssen als Mitmieter ihre Nebenkosten mit bezahlen u. sonstige Kosten!Die neue Frau wohnt bei ihm zur Untermiete und bezieht ALG.Er verdient mehr als 2.500 Euro monatlich,und wohnt zudem Mietfrei,da er ein eigenes 6 Familien Wohnhaus besitzt und von den Mietern noch Miete bezieht. Kann das denn möglich sein,daß man die eigene Tochter sozusagen abschiebt und sie sich auf Kosten anderer ihr Leben durchschlagen muß? Kann man einen solchen Vater nicht zur Unterhaltsklage heraus fordern? Und ihr Freund ist (Entschuldigung)echt bekloppt,wenn er das Mädel kostenlos wohnen lässt und ihre Kosten mit abträgt.(genauso wie wir alle im Hauseingang.)Könnt Ihr sagen,ob man da was machen kann? Im Hauseingang wird schon getuschelt ,weil alle die Endabrechnung bekamen, und es für alle bemerklich hoch geworden ist.