Hallo,
Ich hab da mal eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann
Wenn eine alleinerziehende Mutter vom Amt Unterhaltsvorschuß für ein nicht eheliches Kind bekommt und gegen den Vater keine Unterhaltsklage eingereicht hat, es also kein gerichtliches Urteil gibt,
Verjährt die Frist um eine Unterghaltsklage einzureichen???
Ich habe gehört das man nur drei Jahre Zeit hat um den Unterhalt einzuklagen dann wäre die Frist abgelaufen und man würde nur sieben Jahre lang Unterhaltsvorschuß bekommen der aber dann auch vom Amt eingestellt würde weil man ja eine Unterhaltsklage gegen den Vater hätte einreichen können
LG