Unterhaltsforderung v. Arbeitsamt/ Unterhalt?Hallo, ich habe viele Fragen, ich hoffe, mir kann jemand ALLES beantworten.
Mein Mann und ich sind seit September 2008 getrennt lebend, haben beide seit 2009 wieder Lohnsteuerklasse 1.
Ich verdiene 1200 Euro netto und habe einen Minijob 400 Euro.
Wichtig ist vielleicht noch, dass ich ca 600 Euro Schulden abzahle für uns beide für Schulden, die wir zusammen gemacht haben und mein Mann mir momentan nichts geben kann. Ich musste letztes jahr einen kredit machen wegen der Schulden (läuft nur auf meinen Namen) und habe noch andere Raten zu zahlen, läut aber alles auf meinen namen, obwohl durch uns beide enstanden.
Mein Mann bekommt momentan seit Dezember 2008 Arbeistlosengeld 1, ca 1020 Euro netto monatlich.
Wir haben uns friedlich geeinigt, verzichten beide auf Unterhalt.
1) Wenn mein Mann keine Arbeit findet, bekommt er ab Dezember 2009 Arbeitslosengeld 2.
1a) Ich habe gehört. das das Arbeitsamt dann von mir Unterhalt fordert, ist das richtig?
1b) Fordert der Arbeitsamt das bei mir ein oder muss das mein Mann machen?
1c) Kann mein Mann auch drauf verzichten oder macht das Arbeitsamt das so oder so?
1d)Was ist, wenn wir geschieden sind, muss ich dann das auch weiter zahlen?
2) Was kann an Unterhalt ans Arbeitsamt auf mich zukommen?
Wird mein Minijob dafür auch angerechnet?
werde meine Schulden angerchnet und Versicherungen wie hausrat,etc.?
3) Was kann generell mal als Unterhalt auf mich zukommen? Siehe Gehalt, etc. oben.
4)Bin ich nach Scheidung auch unterhaltspflichtig und wenn ja wie lange?
5) was ist, wenn mein Mann sich vor dem harz 4 selbständig macht (das hat ihm das amt angeboten, wird auch gefördert), dann betrifft mich das eh alles nicht mehr oder trotzdem noch?
6) habe eine Gmbh zusätzlich, verdiene daran aber nichts, läuft nur pro forma mit meinem namen, wird sowas mit angerechnet für unterhalt?
Wer kann mir helfen? Danke für die Mühe