dixie_12308598Unterhaltsanspruch hat jedes Kind
Hallo,
also Unterhaltsanspruch hat jedes Kind, egal ob mit getrennten oder nicht getrennten Eltern. Eltern müssen ihrem Kind eine - in Relation zu ihrer Herkunft und Begabung stehende Ausbildung - finanzieren.
Oder nehmen wir mal an, du bist 15 Jahre und hast Problem (sagen wir mal Essstörungen) und musst deshalb in eine stationäre Therapie, dann sind deine Eltern dir Unterhaltspflichtig, sprich sie müssen im Monat Summe x für deine Unterbringung und dein Essen zahlen.
Wenn du 20 bist und in einer anderen Stadt studierst, dann müssen sie dir auch Summe x für monatl. Kosten bezahlen.
Wenn du 25 bist, deine Eltern sind beide Fernfahrer und du bist immer noch im 1.Semester, seit 5 Jahren, denn müssen sie dich - in der Regel - nicht mehr unterstützen.
Kinder die aus einem sogn. intakten Elternhaus kommen, würden sicher nicht ihre Eltern verklagen, wenn sie nicht nach Düsseldorfer Tabelle zahlen - aber das recht dazu hätten sie......
Im Grunde sind das einfach Gesetze, die vermitteln, ein Kind kann nicht selber für seinen Unterhalt aufkommen. Es ist somit abhängig von seinen Eltern. Diese Verantwortung erlischt nicht, wenn das Kind 18 Jahre ist, sondern wenn es durch eine entsprechende Ausbildung oder Studium finanziell auf eigenen Beinen stehen kann.....
Im Übrigen haben auch Eltern einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern - z.B. in der Rente. Werden Eltern zum Pflegefall und sind nicht ausreichend versichert, so werden die Kinder zur Kasse gebeten......
Oder auch noch eins weiter: Wenn das Kind ein Kind bekommt/zeugt und dieses noch nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, sind die Eltern/Großeltern dem Enkelkind auch Unterhaltsverpflichtet......
So, jetzt aber genug Imput :-)))
LG
Lilo