Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Und zwar habe ich folgende Situation.
Mein Freund hat 2 Kinder von 2 verschiedenen Frauen. Er bezahlt regelmäßig Unterhalt für beide Kinder!
Nun ist seine (letzte) Ex-Freundin auf die Idee gekommen Unterhalt für sich selbst zu beantragen, da sie wohl keine Arbeit findet.
Seine Tochter aus dieser Beziehung wird im Mai 3 Jahre alt und getrennt ist er von seiner Ex-Freundin seit Oktober 2006.
Hat sie denn noch Anspruch auf Unterhalt? Soviel ich weiß, bekommt man den Unterhalt doch nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes oder?
Da mein Freund weiß, dass seine Ex-Freundin nebenher (unangemeldet) arbeitet und er selbst noch andere Zahlungsverpflichtungen (Schulden) hat, ist er nicht wirklich bereit Ihr diesen Unterhalt zu bezahlen. Leider kann man ja nicht so ohne weiteres Nachweisen, dass sie Einkommen hat.
Unter welchen Umständen muss er diesen Unterhalt nicht bezahlen?
Er hat bis Anfang April Zeit seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
Was ihn halt noch sehr ärgert ist, dass seine Ex-Freundin nicht erreichbar ist. Er würde seine Tochter so gerne sehen, aber seit November 2006 versucht er vergeblich seine Ex-Freundin zu erreichen.
Da er kein Sorgerecht hat (hat er bei der Geburt nicht beantragt), weiß ich nun nicht, ob er da einfach auftauchen kann und ob er das Sorgerecht nachträglich beantragen kann.
Wie sieht es mit dem Umgangsrecht aus? Liegt alles bei der Willkür der Mutter? Ist man denn als Papa wirklich machtlos, wenn man sein Kind gerne sehen will?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Habe im Internet leider nur Seiten für Mütter gefunden und fast nichts für Väter mit solchen Sorgen.
Danke!