Theoretischer Weise ...
bist du bist zum 27. Lebensjahr deiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn Sie "ausreichende" Bewerbungen nachweisen kann, die erfolglos waren und sie nun weiterführende Schulen besucht, musst du dann auch weiterhin Unterhalt zahlen.
Selbst wenn sie eine Ausbildung hat, wird Ihr Lehrlingsgehalt dagegen gerechnet. Dein Unterhalt würde dann vermutlich gemindert werden, aber ganz wegfallen - glaub ich nich.
Mein Vater musste auch bis nach der Ausbildung zahlen. Zwar sehr wenig, aber zahlen musste er.
Gruss seelenherz