Wer kann mir einen tipp geben was soll ich tun ? was ist richtig?"
Liebe Schnuggitucki,
ich weiß gar nicht, wie ich anfangen soll! Nun, das Kind hat ein Umgangsrecht - egal wie alt es ist. Es gibt natürlich Faktoren, die einen Umgang ausschließen. Eine solche Entscheidung kann aber nur ein Richter treffen.
Sie berichten, dass Sie Kontakt zum Jugendamt (JA) hatten zwecks begleiteter Umgangskontakte.
Ich würde zunächst nochmals Kontakt zum JA aufnehmen und die Situation schildern. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Umgangskontakt in der Anbahnungsphase in Begleitung eines Mitarbeiters des JA stattfinden wird - allein schon auf Grund der Vorgeschichte.
Es wäre auch zu klären, woher die Motivation des Vaters kommt, nun doch Kontakt zu seinem Kind aufzunehmen.
Auch wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, können Sie nicht über den Umgang entscheiden.
Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, eine Regelung zu finden, die im Sinne des Kindes ist. Zuletzt möchte ich Ihnen aber noch sagen, dass ich Ihre Soge um ihr Kind verstehe!
Uns Sie sehen, es gibt leider keine "einfache" Antwort.
Viel Glück und Erfolg und die besten Wünsche für Ihre kleine Tochter wünscht
Mullemaus