ich habe 2 Kinder ( 4 und 7 jahre alt) für ein Kind gesteht das gemeinsame Sorgerecht nur anteilig und bei dem anderen habe ich es alleinig und bin mittlerweile seit fast 5 jahren vom kindesvater getrennt. er ist jetzt in eine andere stadt gezogen und wohnt bei seiner neuen freundin. Die letzten 5 jahre waren die Hölle für die Kinder wie auch für mich.Der vater war obdachlos, drogenabhängig und gewalttätig. Es besteht eine dauerhafte gewaltschutzverfügung meinem schutz, und er hat nur noch teile des gemeinsamen sorgerechts. nach einer entgiftungstherapie und anschliessend haftaufenthalt des vater ( seit dem 17.5.) bestand im letzten har nur 2 mal umgang.Mein älteres Kind befindet sich seit über 1,5 jahren in psychologischer bahandlung da der Kindesvater dem Kind immer wieder psychische Gewalt angetan hat und die ärtzin meinte das jeglicher kontakt zum kindesvater gefährlich sei da sie bei ihm eine persönlichkeitsstörung oder schizofrenie vorliegen könnte die sich auch aufs kind übertragen kann.nun möchte der kindesvater in den nächsten 2 monaten das umgangsrecht wahrnehmen.jeden monat 1 mal um dann anschliessend die Kinder mit in seine neue heimatstadt mitzunehmen und dort einmal monatlich seinem umgang wahr zu nehmen. ich bin sehr unsicher und voller sorge was den schutz meiner kinder angeht.was kann ich tun um meine Kinder zu schützen. welche rechtliche grundlage habe ich um den umgang verweigern zu können oder sicherheit über seinen gesundheitszustand zu erlangen und über den tatsächlichen aufenthalt der kinder wenn sich ein umgang nicht verhindern laesst.