smilla_12558888:FOU:
"sobald es vor dem ableben keine einwende gegen ein gemeinsames kind gab"
Also ist es deiner Meinung nach erforderlich, alles was man "NICHT" möchte schriftlich festzuhalten :???:
Aha, ich dachte das währe genau andersrum, braucht man doch überall Erlaubnise etwas DOCH machen zu lassen.
Oder hast du schonmal z.B. vom Arzt gehört"ich brauche von dir eine erklährung das du ertwas NICHT machen darfst"
Ne, sonst würde es ja nicht erlaubnis heißen :mrgreen:
Im Testament stehen auch nur Dinge die du bekommen sollst, und nicht was du nicht bekommen sollst ;-)
Stell dir vor, der Mann hat rausgefunden das die Frau eine hinterhältige .... war die Ihn ständig betrogen hat und nur auf sein Geld aus ist. Und auf dem Weg um sie zur ... zur machen ist er leider verstorben. Sie spielt jetzt die liebende Ehefrau und bekommt ein Kind "zugesprochen", na super, der tote man würde sich im graben umdrehen weil er vorher nie schriftlich festgehalten hat was er NICHT wollte :mrgreen:
oder andersrum. Der Mann hat schon lange eine Affäre und kann sich aus irgendeinen Grund nicht scheiden lassen. Er Liebt diese Frau mit der er eine Affäre hat, seine Frau macht Ihm das Leben zur Hölle, Plötzlich stirbt er, und seine Frau hat dann "automatisch" (weil er ja nicht vorher schriftlich "nein" gesagt hat) anrecht Ihm Samen zu entnehmen und ein Kind zu bekommen :roll: Und seine geliebte Affäre, die er von ganzem Herzen geliebt hat? Sie trauert um Ihren verstorbenen liebsten und muss damit fertig werden, das die Frau, die der Mann nie geliebt hat, ein Kind von Ihm großziehen kann!
:roll: Das würde ich mir nochmal gründlich überlegen was du schreibst ;-)