tamra_11898763Sieht schlecht aus
Dir steht kein Betreuungsunterhalt zu, da das Kind bereits 3 ist und auch in den Kindergarten geht.
Auch wird Dein Mann nicht für das Kind während seines Studiums aufkommen müssen. Hier wirst Du Unterhaltsvorschuß beantragen müssen und dass muß dann fürs Kind reichen. Und dass so lange bis der Vater sein Studium abgeschlossen hat und einen Job gefunden hat.
Seine Eltern haben mit Dir und dem Kind nichts zu tun. Sie sind nur ihrem Sohn gegenüber barunterhaltspflichtig. Und das weit unter 900 Euro, denn die sind sein Selbstbehalt
Außerdem bekommst Du als Student Bafög, wenn Deine Eltern zu wenig verdienen, um für Dich aufkommen zu können, vorausgesetzt natürlich Du befindest Dich in der Regelstudienzeit. Befindest Du Dich nicht in der Regelstudienzeit, sieht es schlecht für Dich aus. Da kannst Du dann nur hoffen, dass der Vater das Kind regelmäßig Wochenende betreut, damit Du für Deinen Lebensunterhalt Geld verdienen kannst.