Gewachsene StiefVater-Kind-Verhältnis auf dem Prüfstand
Hallo Ute,
frag doch mal einen Anwalt. Ich kenne eine Familie, die hatte ein Jahr Wartezeit. Klingt so, als wäre es dann eine regionale Ermessensfrage?
Ich habe gehört:
"Das Vormundschaftsgericht prüft beim Adoptionsbegehren nur das Kindeswohl des betroffenen Kindes - nicht das Wohl Dritter.
- der leibliche Vater muss notariell zustimmen
- zwischen dem Ehemann und der Tochter muss sich eine Vater-Kind-Beziehung entwickelt haben"
Vielleicht findet sich das gewachsene StiefVater-Kind-Verhältnis ja in der Prüfung bestätigt und ihr habt Glück, das Ihr vorzeitig die Zustimmung erhaltet.
Wünsche euch viel Ausdauer
LG Lisa