Schwierig
Hi equinox68,
zunächst einmal ist dein Problem etwas zu umfangreich, um dir hier eine vollständige Hilfe zu geben. Da musst du einfach zu einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt, der sich alle deine Unterlagen anschaut und dann entscheidet, wie man am besten gegen deine Ex vorgeht.
Offenbar hat man deiner Schilderung zufolge das mit der Wohnung bei der Scheidung nicht im Verbund mitgeregelt. Weiter seid ihr - also du und deine Ex - gegenüber einer Bank Gesamtschuldner. Da ist es so, dass sich die Bank aussuchen kann, wen sie in Anspruch nimmt (natürlich, den der zahlen kann). Die Bank wird also sicher nicht einer Aufteilung in zwei Schuldner zustimmen, wenn deine Ex kein Einkommen hat. Dir bleibt da nur der Weg, von deiner Ex Regress zu verlangen. Dass sie Hausfrau ist, muss nicht unbedingt heißen, dass sie nichts zahlen kann, denn sie hat schließlich einen Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Mann. Neuheirat zur Entschuldung gibt zum Glück nicht ;-)
Allerdings, und auch deshalb musst du zu einem Anwalt gehen, könnte da noch ein weiteres Problem ergeben. Wenn das mit der gemeinsamen Wohnung nicht bei der Scheidung geregelt wurde, kann man das u.U. nachträglich nach der Hausratsverordnung beantragen, d.h. die Wohnung wird dann einer Partei zugewiesen und gleichzeitig wird z.B. gegenüber der Bank festgelegt wer Schuldner ist.
Das nur einige Gedanken. Wie gesagt: für eine erschöpfende Auskunft musst du zum Anwalt.
Gruß
knackboy