Hallo,
da ich noch ziemlich neu in diesem Forum bin habe ich das Thema Patentante eines Pflegekindes einfach mal in o.g. Thread reingepackt.
Ich habe bereits nach dem Problem Patenschaft hier im Forum gesucht, aber ich habe eine Antwort auf meinen Fall nicht gefunden.
Nun gut, ich habe folgendes Probleme und hoffe eventuell auf einige interessante Antworten die mir vielleicht weiter helfen:
Eine Freundin (52 Jahre) von mir hat gerade erst erfolgreich das Bleiberecht für ihr Pflegekind (3 Jahre) rechtlich erstritten.
Gleichzeitig ist meine Freundin nur eine "Patentante" für das Kind und hat sonst auch keine Rechte außer das Bleiberecht für das Kind.
Nun hat meine Freundin mich gefragt, ob ich denn nicht gerne die Patenschaft für die Kleine übernehmen möchte.
Nun möchte ich dies gerne machen, denn falls, was man nie hofft, der Fall ein tritt und den Pflegeeltern etwas zustößt möchte ich gerne, dass die Kleine bei mir wohnt,denn nachdem was sie mit ihren 3 Jahren bei der leiblichen Mutter schon mit machen musste soll sie bei jemanden wohnen den sie mag und vertraut. Das Sorgerecht hat übrigens das Jugendamt.
Problem Nummer 1: Kann ich die Patenschaft mit dem rechtlichen Hindergründen übernehmen?
Muss ich irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?
Weiterhin interessiert mich, könnte man im Notfall, die leibliche Mutter wieder ran ziehen, allerdings hat sie das Sorgerecht auf unbestimmte Zeit entogen bekommen?!
Die Kleine ist katholisch getauft und soll aber jetzt evangelisch werden.
Problem Nummer 2: Geht das so einfach? Und wenn wie genau? Wo erledige ich die Formalitäten?
Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht kennt jemand so einen ähnlichen Fall oder hat Bekannte denen es so geht? oder sonstige Erfahrungen??
Vielen Danke im Voraus
Gruß
Paige