mariposa.14Ich finde deine Antwort sehr ehrlich, auch dass die der Mumm für ein Gespräch fehlt. Ich wünsche dir, aber vor allem dem Kind, dass du den Mut noch findest. Der Kleine muss es mit 3 Jahren schaffen, mit deiner Schwester auszukommen, da wirst du, als Erwachsene über deinen Schatten springen können. Wenn nicht.... und deine Sorge so gross ist, berate dich mit dem Jugendamt, das kannst du auch anonym. Als enge Verwandte hast du ein Umgangsrecht, wenn du nachweisen kannst dass das Kindeswohl durch euern Kontakt gesteigert wird. Notfalls kann man das einklagen. Da du ohnehin mit dem Gedanken spielst, ihn zu dir zu nehmen, wirst du nicht drum rum kommen, das Jugendamt einzuschalten.