prema_11963521Hallo Ina,
also, mein Mann war auch Soldat. Wir waren drei Tage verheiratet, dann ist er gestorben. Ich beziehe ganz normal Witwenrente der BfA und zusätzlich Rente vom Bund selbst. Mein Kind bezieht Halbwaisenrente sowohl von der BfA als auch vom Bund.
Wir beziehen trotz dessen wir nur drei Tage verheiratet waren, volle Rente. Die Anwartschaft muss also nicht erfüllt sein.
Weiterhin bekam ich Übergangsgeld vom Bund, ich glaube, es waren 3 oder 6 Gehälter, sowie Hilfe vom Soldatenfond.
Weiterhin bezahlte der Bund die komplette Beerdigung, Überführungskosten, Bergungskosten.
Eine Lebensversicherung hatte mein Mann ebenfalls, welche zwar den Namen seiner Mutter (im Falle eines Falles) beinhaltete, aber da ich dann verheiratet war mit ihm, stand mir rechtlich das Geld zu.
Es wird zwischen Berufs- und Soldaten auf Zeit unterschieden. Sollte Dein Freund noch in der Ausbildung stecken und ihm während der Ausbildung was passieren, so kann es sogar möglich sein, dass ihm "unterstellt" wird dass er als Berufssoldat gehandelt wird.
(Wir haben aus dem Grund geheiratet, dass wir abgesichert sind, falls ihm mal was passieren sollte. Nur soviel dazu, es geht schneller als man denkt.)