Mal so, mal so
Eine Strafbarkeit wäre doch höchstens dann gegeben, wenn erstens überhaupt was passiert und zweitens die Eltern fahrlässig gehandelt haben.
Die Frage der Fahrlässigkeit richtet sich danach, wie das Kind einzustufen ist. Ein einjähriges Kind würde ich auch nicht allein lassen, bei einem vernünftigen zweijährigen kann man aber schon mal 2 Minuten zum Briefkasten gehen. Und so weiter.
Unsere Große ist jetzt sechs und wir lassen sie jetzt schon mal alleine zum Spielplatz gehen oder lassen sie mal zu Hause, wenn wir kurz(!) einkaufen gehen. Aber sie weiß eben auch, dass sie dann nicht an die Tür gehen darf etc.
Dieses Loslassen, das man dabei machen muss, ist nicht einfach. Aber man kann seine Kinder doch nicht ewig beschützen.....