Wohnwertvorteil
Hallo!
Habe das schon hinter mir - wir hatten auch das Haus 1/2 - 1/2. Nachdem mein Ex ausgezogen ist, hat er nie Unterhalt für mich oder die Kinder gezahlt - ich informierte dann das Jugendamt, um wenigstens für die Kinder den Pflichtteil herauszuholen - die verwiesen dann darauf, daß er seine Ratenzahlungsverpflichtung für das Haus nachkommen würde und das wäre dann eben der Naturalunterhalt den der Vater zahlt - soll auf deutsch heißen: "der Kindsvater beteiligt sich an die Kosten die deine Kinder verursachen, indem er ermöglicht, daß du mietfrei bzw. ratenfrei wohnst." Bezahlt dein Ex mehr als die (glaube ich) 120 pro Kind Pflichtteil, die das Jugendamt an Dich zahlen würde an Ratenzahlung für das von Euch allein genutzte Haus, kriegst du nichts, ansonsten wird der Anteil entsprechend von den 120 abgezogen und du kriegst weniger.
Der Wohnwertvorteil wird auch benutzt, wenn Unterhaltsberechnungen vom Anwalt erstellt werden - es wird gerechnet, was dein Mann für ein Einkommen hat - also Lon + Lebensversicherungen, etc und was er für Ausgaben hat (hier kann er auch die Raten fürs Haus ansetzen) - auf deiner Seite wird als Einkommen ebenfalls Lohn und Lebensversicherung und Kindergeld und Erziehungsgeld, etc. angerechnet - und (jetzt kommt es) der Wohnwertvorteil - in diesem Fall wird ein Wert eingesetzt, der einen ortsüblichen Mietspreis wiederspiegelt - also was du an Miete für dein Haus zahlen müßtest, wenn du es mietest und nicht besitzt. Dann werden deine Ausgaben gegengerechnet --- unterm Strich ist es dann oft so, daß nichts mehr übrig bleibt, von dem die Herren angeblich noch Unterhalt zahlen könnten. Der Trick dabei - je höher der Wohnwertvorteil angesetzt wird, umso mehr kann der Ex sich abziehen - je weniger von seinemm Einkommen übrig bleibt - umso schlechter für dich. Rutscht er unter den Selbstbehalt (ich glaube 870 ) ist oft nix übrig - ein reines Rechenexempel. Wichtig: Voraussgesetzt er kann nachweisen (zum Beispiel per Bankauszug), daß er die Ratenzahlung für das Haus tatsächlich regelmäßig übernimmt. Ist das nicht der Fall,, kann er auch kein Wohnwertvorteil anmerken.
Das ganze ist etwas kompliziert und ohne Anwälte/Richter kommt man da schlecht raus - da dieser Wohnwertvorteil eben spekulativ ist - er hat Interesse es so hoch wie möglich anzusetzen - du nicht. Wo ist also der realistische Wert - das muß festgesetzt werden.
... und wie gesagt, er wird auch angesetzt vom Jugendamt, da die ja auch sparen wollen und sich den Unterhaltsvorschuß irgendwie vom Vater zurückholen (soweit möglich) oder eben überhaupt einen Bedarf festlegen.
Bei mir war es von Anfang an schwierig - er hat mal Hausrate gezahlt - mal nicht. Ich habe von Anfang an für das Haus nix bezahlt - so hat die Bank den Druck auf meinen Ex verstärkt - da ich eh kein Unterhalt gekriegt habe (er hat sich geweigert) - habe ich auf diese Weise wenigstens irgendwas bekommen. Dann hat er den Kredit auch nicht mehr bedient - inzwischen hat das Gericht aber festgelegt, daß er Kindesunterhalt zahlen muß - inzwischen (2 Jahre) waren so hohe ausstehende Unterhaltsszahlungen fällig bei meinem Ex, daß wir uns einigen konnten: er übernimmt 2 Kredite - ich den Rest - ich bekomme das Haus und er zahlt die Pflichtteile für die Kinder. ..... ich habe mit viel Glück (und hilfe der Anwälte und Bank) das ganze aussitzen können und zwar so, daß ich die jetzigen Raten schaffen kann und so daß Haus auch langfristig halten kann, als alleinige Eigentümerin.
.... also wie gesagt - nimm dir nen Anwalt - dein EX ist schon im Recht - aber wie sehr, da hat der Anwalt nen besseren Überblick - mit Hilfe von Rechtshilfeanträgen, kostet dich der Anwalt vielleicht nix oder du kannst ihn in Raten zahlen - auch das kannst du erfragen.