Siehe Thread "Einbenennung"
Ohne die Einverständniserklärung des leibl. Vaters ist es nur diese Einbenennung möglich, bedeutet du müsstest es vor Gericht einklagen. Aber leider ist es hier in Deutschland sehr schwierig :-( bin selber gerade davon betroffen und der Rechtspfleger hat mir gleich null Chancen eingeräumt, obwohl sich mein Ex-Mann noch nie um seine 12jährige Tochter gekümmert hat bzw. jemals Unterhalt gezahlt hat. Außerdem ist er seit 10 Jahren wieder in den Staaten und auch mittlerweile eine neue Ehe geschlossen.
Wir werden morgen heiraten und in den nächsten Tagen diesen Antrag auf Einbenennung stellen, weil es für uns als Familie sehr wichtig ist, vorallem für meine Tochter, die ja auch meinen zukünftigen Mann als Vater ansieht und anerkennt. Vielleicht kann ich dir ja in zwei Jahren den Ausgang schreiben, solange muß man nämlich für dieses Verfahren berechnen.
lg Petra