Soweit ich weiss
werden die testamentarischen Wünsche der Eltern berücksichtig, soweit es keine gravierenden Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Meine Eltern hatten das Sorgerecht für uns auch im Testament vorsorglich an meine Tante vergeben - zum Glück sind beide noch fit :-)
Ich würde an deiner Stelle mal bei einem Notar oder Anwalt anfragen, der sich damit auskennt, dann weisst du auf jeden Fall genau bescheid