"Es gibt da eine Möglichkeit"
Hallo Abendland,
es gibt das Jugendamt,die sind zuständig
für solche Fälle.Eingliederungshilfe
nach dem KJHG (Kinder-Jugend-Hilfe-Gesetz) 35a für Kinder und Jugendliche,
die von seelischer Behinderung bedroht
sind.Hochbegabung zählt nicht dazu, aber Verhaltensproblematiken.
Ich kannte einige Eltern die diesen Weg gegangen sind und tatsächlich bezuschusst wurden (Christophorusschule
Braunschweig),aber auch nur bei interner Unterbringung. Wir hatten damals unseren Sohn auf dieser Schule
(extern). Unser Psychologe diagnostizierte damals auch Hochbegabung
mit extrem gestörten Sozialverhalten (er
sprach mit niemanden). Auch amtsärztlich
wurde das bestätigt, unter anderem auch,
dass er von seelischer Behinderung bedroht wär und diese Schule für seine
Entwicklung bräuchte.
Der Behördenkrieg war lang, letztendlich
brachen wir ihn ab, weil wir uns weigerten unseren Sohn ins Internat zu
geben. Wir zahlten das Schulgeld aus eigener Tasche. Nur eine Bezuschussung
der Fahrtkosten konnten wir noch (diesmal über die Schulbehörde,mit Hilfe
des Jugendamtes) erstreiten.
Bei Internatsunterbringung dürfte es
nicht solche Probleme geben. Obwohl jeder Antrag erst mal abgelehnt wird-
ertmal! Aber Hartnäckigkeit zahlt sich aus.
Nur Mut, viel Zeit und Nerven
Liebe Grüsse Sunstroke