Unterhalt
Er muß für Euer gemeinsames Kind Unterhalt zahlen, für Dich allerdings nicht, da Du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Da ist er dann nicht mehr verpflichtet, für Dich zu zahlen. Auch wenn Du nicht mit Deinem neuen Freund zusammen wohnst, kann es sein, daß Dein Mann für Dich nichts mehr zahlen muß, wenn das Baby da ist, da er ja nichts dafür kann, daß Du jetzt nicht arbeiten kannst.
Wie habt Ihr das mit dem Baby geregelt? Auch wenn es nicht von Deinem Mann ist, gilt er als Vater, da es während der Ehe gezeugt wurde. In Deutschland gilt nämlich: "Ein Kind, das innerhalb von 40 Wochen nach einer Scheidung zur Welt kommt, gilt als Kind des Ex-Mannes".
Wenn Dein Mann und Dein Freund sich einig sind und eine Erklärung abgeben, ist das nur noch eine formelle Sache und eigentlich nicht sehr langwierig. Anders sieht es aus, wenn sie sich nicht einig werden, dann muß Dein Mann für das Kind Unterhalt zahlen, bis alles geregelt ist. Das heißt dann aber auch, daß er Rechte an dem Kind hat, z.B. daß er es regelmäßig sehen darf. Es kann sein, daß das Jugendamt einen Vaterschaftstest fordert!