hallo ihr lieben, hoffentlich kann mir hier jemand gaaaanz schnell helfen...
kurz zur sache: wir sind getrennt, 2 kinder, 3 und 6. wir verstehen uns immernoch gut und haben kohlemäßig keine differenzen. aufgrund der trennung vor nunmehr 1 jahr musste ich damals algII beantragen (kind zu klein, noch keine 3). die haben mir auch den satz für die kids bezahlt, da mein mann damals ne weiterbildung gemacht hat und keine einkünfte hatte. áls die arge mich dann wegen des kindesunterhaltes angeschrieben hat haben wir, aufgrund des anratens meiner anwältin, einen monatlichen unterhalt von 250,- euronen vereinbart. er hatte im nov.07 wieder angefangen zu arbeiten, aber das einkommen war für höhere zahlungen zu gering. aufgrund dieser unterhaltsvereinbarung wurde meine algII neu berechnet und mir dann auch, logischerweise, der bedarf gekürzt. nun KANN mein mann aufgrund diverser persönlicher geschichten im moment keinen unterhalt leisten, weshalb ich nun beim jugendamt um unterhaltsvorschuß gebeten habe, da ich ja von irgendwas leben muss. wohlgemerkt: nicht zahlungsunwillig--zahlungsunfähig!! und das auch nur bis ende nov. 08. vielleicht auch schon früher. (führerschein weg, aber berufskraftfahrer--wiedereinstellungszusage des alten ag wenn lappen wieder da.)
nun hat er heute post vom jugendamt bekommen, in welchem ihm mitgeteilt wurde, daß ein titel gegen ihn bezüglich des unterhaltes vorliegen würde und sich das jugendamt die rückforderung des vorschußes natürlich offen hält. ICH habe keinen titel erwirkt!!!! kann das die arge gewesen sein, die damit verhindern wollte, dass sie, falls ich weiterhin algII bezogen hätte, für die kinder aufkommen müsste? ich bin mittlerweile arbeitssuchend gemeldet und habe voraussichtlich ab sep. 08 einen neuen und auch recht gut bezahlten job. weshalb ich gerne mit meinem mann, der wohl stets weniger verdienen wird als ich, einfach eine einigung bezüglich des unterhaltes treffen möchte. ist durch diesen titel hierfür die grundlage entzogen? bekomme ich aufgrund des titels künftig das geld generell vom jugendamt? oder kann er es, sobald er wieder die mittel hat, wieder direkt an mich bezahlen? und vor allem: kann er auch weniger bezahlen? oder wie sieht das aus? ne wirkliche info kriegt man bei den ämtern nicht. ich möchte ihm durch diese sache keine schwierigkeiten machen, da es nur unnötig unser gutes verhältnis vergiften würde. ich bin froh, dass es so ist wie es ist und wir uns gemeinsam um die kinder kümmern und die jungs nicht ohne papa aufwachsen. wäre übel, wenn es wegen dieser sch... kaputt ginge. desweiteren: kann dieser titel wieder zurückgezogen werden? wenn ja, unter welchen voraussetzungen?
ich hoffe sehr, dass hier jemand weilt, der sich mit sowas auskennt. das netz bietet zwar ne fülle an infos, aber ich brauch einfach schnell ne antwort und kann grad nicht lange suchen...
herzlichen dank!
grüsse, nette