Hallo mal angenommen, ein Mann X zahlte in der Vergangenheit seiner Ex-Frau fuer die gemeinsamen Kinder (*w,1997 *w,1999) nach derScheidungbei einem Durchschnittseinkommen von 1700 Euro netto 754 Euro Unterhalt,welchen die Anwaeltin der Ex-Frau berechnet hat. Nun zieht der Mann jedoch rund 80km weit weg,womit der Arbeitsweg statt 85km nun 118 pro strecke betraegt, das aeltesteKind18 wird , Bafoeg bewilligt bekommt,welches jedoch an die LWL geht und durch die Volljaehrigkeit des Kindes das Gehalt der Ex mit angerechnet wird.Hat dann der Mann X eine Chance im Falle einer Gerichtsverhandlung wenigerUnterhaltbezahlen zu muessen? Man nehme an,er sei mittlerweile neu verheiratet,seine Frau derzeit Hausfrau und er moechte das 7jaehrige Kind seiner Frau adoptieren. Sein nettogehalt nach der hochzeit betrage nun gut 1900 euro ohne fahrgeld,bei einer miete von 450 euro,kredite 500 euro und die hohen fahrtkosten von rund 400euro monatlich.Wirke sich die neue Lebenssituation des Mannes fuer die Ex negativ aus,in dem er weniger zahlen muesse auch,wenn sie sage,sie kaeme mit dem herabgesetzten Unterhalt nicht fuer die Beduerfnisse in Form von Freizeit,Hobby und Hygieneartikel samt Kleidung auf? Mfg