an0N_1227523299zÄhm....
nun, es kommt auf jeden fall darauf an, mit welcher indikation du weggeschickt wirst. nicht jede kurklinik ist für alles zuständig. die kurdauer scheint bei beiden 3 wochen zu sein. zumindest weiß ICH es nicht besser (vielleicht weiß ja jemand anderes mehr darüber)
so - und das hab ich erst mal dazu gefunden...
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden:
Vorsorgekuren: Schwächung der Gesundheit, die sonst zu einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit führen würde vorzubeugen oder zu beseitigen. (23,4-5 SGB V)
Anmerkung: Wird in der Regel von den Krankenkassen bezahlt, ist auf drei Wochen begrenzt, Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich.
Rehabilitationskur: Eine bestehende Krankheit oder Behinderung zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Bei Rentnern Sicherung oder Wiederherstellung der persönlichen Unabhängigkeit, um der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.(40,3 SGB V)
Anmerkung: Bei Erwerbsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit sind die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA) zuständig. (10 RehaAnglG)
Eltern-Kind-Kur und Vorsorgekuren für Eltern. Wird von den Kassen aus einem gesonderten Fond bezahlt bei deutlich niedrigerem Tagessatz, so dass für therapeutische Maßnahmen nur ein sehr enger Spielraum bleibt. Daher: Bei Vorliegen einer Erkrankung stationäre Rehabilitationskur beantragen.
ich selber fahre mit meinem sohn nach wangerooge (friesische inseln) ins haus st. willehad. zeitraum vom 7.7. bis 27.7.
:) hab hier sogar schon wen gefunden, der im selben zeitraum an den selben ort fährt. *supi findet*