Überlegung
Du mußt dir dabei folgendes überlegen:
Es kann einfach sein, daß dir etwas passiert, d.h. du stirbst. Keine schöne Vorstellung, aber ansonsten macht die Überlegung jetzt nicht wirklich Sinn ;-)
Dann hat im Prinzip niemand das Sorgerecht für dein Kind, es wird vorm Gericht entschieden, wer nun verantwortlich ist. Wenn z.B. deine Eltern noch jung genug sind oder du Geschwister hast, kannst du auch schriftlich verfassen, daß du einen von ihnen als nächsten Vormund für dein Kind haben möchtest. Sie hätten dann eventuell eine Chance vor Gericht gegen den leiblichen Vater.
Teilst du das Sorgerecht zu deinen Lebzeiten mit dem Vater und stirbst dann, so hat er automatisch das alleinige Sorgerecht und deine Familie so gut wie keine Chance mehr, weil ja schon nach deinem und seinem Willen gehandelt wurde.
Dein Freund kann sein Sorgerecht bei Gericht einklagen, wenn du es ihm nicht freiwillig gibst. Ob er das tatsächlich tun wird und dann auch noch dieses Recht zugesprochen bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Willigst du jetzt ein und überlegst es dir dann anders, muß auch dies vorm Gericht entschieden werden.
Von daher: überleg dir, wer dir als Aufsichtsperson am liebsten wäre, sollte dir etwas passieren. Danach solltest du über das geteilte Sorgerecht entscheiden.
LG Zimt