Nachtrag: abr ...
... da ihr beide die elterliche sorge innehabt, habt ihr auch ein gemeinsames abr. nur wenn es einem von euch per gerichtsentscheid entzogen wird, kann der andere allein entscheiden, wo sich das kind aufhält.
da du das nicht schreibst, habt ihr es wohl beide zu gleichen teilen. deswegen sollt ihr euch demnach auch einigen. meist geht es aber nicht allein. also wirst du dich ans familiengereicht wenden müssen und eine vernünftige regelung finden lassen.
jetzt kommt es darauf an, was du willst: willst du das kind "wiederhaben", musst du gegen die vorläufige anordnung (die scheinbar existiert) angehen müssen und belegen, dass du in der lage bist, dein kind aufzuziehen. dann hängt es vom vater und vom gericht ab, welche regelung es geben wird: das kind bei dir oder beim vater lebend und der andere erhält ein geregeltes umgangsrecht. oder aber auch wechselmodell; bei dem beide elternteile gleichwertig für naturalunterhalt sorgen und das kind wöchentlich bei einem von beiden lebt.
für so eine entscheidung sollte das kindeswohl im vordergrund stehen. naja, aber das ist meist nur eine worthülse...
du kannst aber auch erstmal deinen umgang erhöhen lassen. je nach kindsalter kannst du vierzehntägig das we und einen tag unter der woche für den umgang beanspruchen.
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ich drücke dir die daumen und hoffe, du wirst schnell wieder gesund.
lg marqueena