Sorgerecht
Hallo, die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mitdem gemeinsamen Sorgerecht zu tun. Beider Vaterschaftsanerkennung erklärt sich der Vater bereit für das Kind finanziell aufzukommen, sowie hat das Recht sein Kind zu sehen und Umgang mit ihm zu haben. Das Sorgerecht liegt aber zu 100% bei der Mutter, wenn keine Heirat vorliegt. Mit Heirat wird das Sorgerecht automatisch auf 50& zu 50& geteilt. Sollte die Mutter zustimmen, kann beim Jugendamt das alleinige Sorgerecht auf das geteilte Sorgerecht geändert werden. Dann dürfte der Vater alle Fragen der Erziehung zu 50% mitbestimmen. Getrennt lebende Mütter werden dies jedoch selten anbieten. Ohne gemeinsames Sorgerecht würde das Jugendamt für die Kinder zuständig sein, falls der Mutter etwas zustoßen würde und sie keine Verfügung beim Amtsgericht hinterlegt hat, wem die Kinder zugesprochen werden sollen. Hoffe die Auskünfte helfen weiter. Viele Grüße Anja