Ich glaube auch, dass beim gemeinsamen Sorgerecht sich beide Elternteile über den Aufenthalt einige müssen. Was z.B. bedeuten würde, dass du nicht einfach so in eine weiter entfernte Stadt ziehen dürftest. Aber das kannst du bestimmt beim Jugendamt erfahren.
Letztendlich ist es aber so, dass er das geteilte Sorgerecht auch bekommen wird, solange nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.