ilana_12869303Hallo,
also laut Konz (Ausgabe 2004/2005, S. 304 ff.) heißt es unter Arbeitsverträgen zwischen Eltern und Kindern:
Wichtig: später Unterlagen parat haben, falls das Fiamt misstrauisch wird: schriftlicher Arbeitsvertrag, in dem alle Umstände des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitszeit, -ort, -entgelt und insbes. Art u. Umfang der Arbeitsleistung genau beschrieben wird. Insbes. interessiert sich das Fiamt dafür, ob das Kind wie ein fremder Arbeitnehmer behandelt wurde, d.h., das das Entgelt pünktlich und unbar geleistet werden sollte, und Einbehaltung/Abführung von Lohnsteuer/Sozialabgaben getätigt wurde.
Die Art der Tätigkeiten richtet sich danach, wo der Arbeitslohn steuerlich untergebracht werden soll: Haushaltshilfe = Hilfeleistungen im Haushalt, bei Vermietungseinkünften kann der z.B. der Sohn dort Hauswarttätigkeiten wie Rasenmähen übernehmen, bei einem Gewerbebetrieb ist Büromitarbeit wie Schreib-/Ablagedienste, Kraftfahrer-/Telefondienste denkbar. Arbeit und Lohn müssen aber zueinander passen. Die Tätigkeit darf nicht ganz geringfügig sein, etwa nur Telefondienst am Wochenende. Der Vertrag muss mit anderen auch so sein, dass er auch mit einem Fremden hätte abgeschlossen sein können.
Um für die korrekte Einbehaltung der Lohnsteuer zu sorgen, gibts zwei Möglichkeiten:
1. Das Kind besorgt sich eine Lohnsteuerkarte. 2. Du versteuerst den Arbeitslohn pauschal. Dann brauchst du auf der Lohnsteuerkarte keine Eintragungen vorzunehmen, ans Fiamt wird die pauschale Lohnsteuer überwiesen, nachdem eine Lohnsteuervoranmeldung eingereicht wurde. Achtung: Der Lohn darf die Sozialversicherungsgrenze nicht überschreiten, sonst muss sich das Kind selbst krankenversichern (Grenze: 345 Euro).
Deine Eltern können dich als Haushaltshilfe angeben (Kochen, Putzen, Einkaufen, sogar wenn du bei ihnen wohnst. Bedingungen: siehe oben. Und vom zeitlichen Aufwand her muss erkennbar sein, dass das Kind das noch neben Schule/Studium/Arbeit schafft.
Tipp für Eltern, die Mietshäuser besitzen: "Schanze deinen Kindern Mieteinnahmen zu, indem du ihnen ein Nießbrauchrecht einräumst oder ihnen Grundbesitz ganz oder anteilig überträgst. Oder du senkst ganz einfach deine Mieteinkünfte, indem du den Kindern, die schon Einkommen haben, eine Wohnung verbilligt überlässt." (S. 306)
Jemand anderes hat seine Kinder, anstatt ihnen Geld zu geben, als stille Gesellschafter beteiligt (die Kinder waren 7 bzw. 4 Jahre alt!). Vor Gericht ist der damit durchgekommen.
Nun, wie du siehst, ist da einiges machbar! Seid kreativ und spart euer Geld, sowas kann man doch immer gut brauchen ;-)
LG Meerblau (PS: Der Konz kostet nur 8,90 Euro, die Kosten kann man unter Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen...)