Volljährig
Hi Agalix,
es stimmt, wenn du volljährig bist, kannst du dir die Entschuldigung selbst schreiben.
Du kannst ja morgens (gehe mal vom 17.10. aus) anrufen uns sagen, dass du zum Wochenende unterwegs warst und nachts eine Autopanne hattest und erst am Montag zurückfahren konntest. Das kann und muss dir keiner genehmigen, das wäre doch "höhere Gewalt". Kommt nur darauf an wie gut du das verkaufen kannst. Ich weiss ja nicht wie oft solche Dinge bei dir vorkommen, evtl. glaubt man dir dann nicht mehr.
Allerdings:
Ich weiss nicht genau welche Schule du besuchst und ob es dir die Sache wert ist.
Ich hatte mal an einer Weiterbildung teilgenommen, die jedoch vom Arbeitsamt gefördert wurde. Wenn ich es verantworten konnte, hatte ich mir auch einmal eine Entschuldigung selbst geschrieben. Allerdings eher im Zusammenhang mit meiner damals 4-jährigen Tochter, falls Kindergartenaktionen stattfanden oder Krankheit bestand.
Ich hätte auch Sonderurlaub einreichen können, das wäre mir allerdings (verständlicherweise) vom Arbeitslosengeld abgezogen worden.
Für einen "Urlaub" und dann noch für die Entfernung würde ich es mir echt überlegen. Kommt drauf an wie gut du bist in der Schule.
Überlegs dir noch, ansonsten "VIEL SPASS IN KÖLN"!!!!
LG Uedreissig