Hallo,
wenn du Elternzeit beantragst, erhälst du kein ALG II, denn dies bekommst du nur bei Arbeitslosigkeit. Da dein Arbeitsverhältnis jedoch nur "ruht", bist du in diesem Sinne nicht arbeitslos.
Derzeit besteht für dich ggf. folgende Möglichkeit zusätzlich zum Kindergeld: Bundeserziehungsgeld beantragen, Wohngeld, Kinderzuschlag (ebenfalls über das Arbeitsamt zu beziehen).