Und doch Aufsichtspflichtverletzung?
Hallo,
die Ausführungen von Prince waren (fast) absolut korrekt und wichtig. Deine Mutter hat völlig Unrecht mit Ihrer Einschätzung: gerade WENN die Aufsichtspflicht NICHT verletzt ist, muss niemand bezahlen - weder für Schäden, die das Kind verursacht, noch für Schäden die das Kind selbst (hoffentlich nicht) erleidet.
AAAABER in einem Punkt von Prince möchte ich nachhaken:
Ein Kind mit 4,5 J MUSS auf dem Bürgersteig fahren. Hat es das nicht getan (und war ein solcher vorhanden), hast Du wohl DOCH die Aufsichtspflicht verletzt. Damit wärst DU haftbar und Du bzw. Deine PHV müsstest für Schäden aufkommen.
Da dies z.B. im Falle von Gesundheitsschäden existenzbedrohend ist, ist eine PHV ein absolutes MUSS - auch für Versicherungsmuffel.
Gruss Papi