Angenommen. ein Lebensgefährte erlitt einen vor 6 Wochen Schlaganfall und ist zzt. In der Reha. Er kann nicht mehr sprechen und hat lt. Arzt zzt. Auch noch Realitätsverlust. Die Kinder haben nun die Betreuung erhalten. Alles ging ganz schnell, ohne, dass die Lebensgefährtin viel dazu tun konnte, obwohl er eine Patientenverfügung zu ihren Gunsten hat, allerdings seit Jahren versäumte, diese zu aktualisieren.
Die Lebensgefährtin ist zzt. selbst nervlich sehr angeschlagen. Wie es aussieht, soll er in ein Heim, sie ist dagegen, hat aber nicht die Kraft ihn ständig zu pflegen, da sie dies schon einmal mitgemacht haeb, über 20 Jahre. Er weiss das auch, sie waren sich einig.
Die Lebensgefährtin hat eine eigene Wohnung. Allerdings hat sie auch ein notariell beglaubigtes Wohnrecht bis 3 Monate nach seinem Tode, da er fürchtete, die Kinder räumen sofort alles aus um das große Haus zu verkaufen. So wird es leider auch kommen, denn sie sind die Erben...
Dennoch, er lebt ja noch und macht leise Fortschritte. Diese Chance muss man ihm doch wenigstens lassen. Die Lebensgefährtin hat außerdem Kontovollmacht uns eine Vollmacht für den Safe. Nun werden von seinem Konto auch ihre Sachen (Miete, Auto etc.) abgebucht. Sie hat sich zwischenzeitlich um die Krankenversicherung gekümmert, alle Rechnungen bezahlt etc.
Nun die Fragen:
1)Die Tochter fordert eine Herausgabe des Hausschlüssels. Die Lebensgefährtin wurde auch schon mehrfach deshalb bedroht. Ist sie verpflichtet, den Schlüssel zu geben, obwohl sie Wohnrecht hat und auch ihre persönlichen Sachen dort sind, diesen einfach herauszugeben?
2) Die Tochter hat ja nun wahrscheinlich aufgrund der Betreuung die Pflicht/Recht die Bankgeschäfte zu erledigen. Das würde die LG aber gerne weitermachen. Wie funktioniert das? Da sie (Lebensgefährtin ) ja auch Bankvollmacht hat und die Tochter ihr mit Sicherheit weder deren bisher beglichenen Rechnungen noch Unterhalt weiterzahlt. Wenn übernhaupt, dann höchstens seine Kosten und Rechnungen. Aber das macht die LG selbstverständlich auch.
Es wird ganz dringend Rat benötigt, da der Lebensgefährtin gedroht wird und sie fürchte, er soll schnellstmöglich abgeschoben werden.
Danke!!!