Kopf hoch
Hallo Lea,
wenn der Unterhaltsvorschuß auf das Land übergegangen ist, kann er mit der UVK eine Ratenzahlung in sehr kleiner Höhe vereinbaren, wichtig ist denen nur, dass er bereit ist, das abzuzahlen (kleine Raten heißt sogar ca. 12,- EUR / Monat). Er kann ja darlegen, was er an Verdienst hat und dass er noch ein unterhaltspflichtiges Kind (Euer gemeinsames) hat. Weiß nicht, ob sein Selbstbehalt auch bei 900,- EUR liegt, das müsstet Ihr abklären.
Wenn er keinen Anwalt hat, nicht bezahlen kann, muss er bei Gericht mal nach einem Beratungshilfeschein fragen und dann würde ich mich beraten lassen, was mit einer Gehaltspfändung ist, wie hoch sein Selbstbehalt ist und was mit dem Rückstand der UVK ist.
Lasst Euch deshalb nicht entzweien, steht das gemeinsam durch, auch wenn es hart ist.
Wichtig ist, dass er nach seinen Möglichkeiten den Unterhalt für sein erstes Kind zahlt und auch sonst für das Kind da ist.
Es ist wirklich schlimm, wenn's ums Geld geht und das auf Kosten der Kinder ausgetragen wird.
Nur haltet zusammen und denkt an Eure Familie und auch an seine Tochter, die sicher auch unter den Spannungen leidet.
Kopf hoch.
LG
Sandra