Ab 18...
...erlischt rechtlich die elterliche Sorge , daher wird auch das Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig. Beide Einkünfte werden also, abzueglich des vollen Kindergeldes, zusammengerechnet, davon wird das Einkommen des Kindes abgezogen und die Differenz, die sich daraus EVENTUELL ergibt, wird dann prozentual - je nachdem, wer ein höheres Einkommen - auf die Elternteile verteilt. Bafoeg betraegt 750 Euro fuer sie, zusaetzlich erhaelt sie einen Betrag in Hoehe von 1500 Euro monatl. fuer die fachliche Hilfe, 184 Euro Kindergeld und 77 Euro Gehörlosengeld...da sag mir nochmal jmd, dass da ein Mangelbedarf besteht Ich glaube, da trifft es manch anderen schlimmer. Sie hat alles und ist, wenn ueberhaupt, nur an den Wochenenden zu Hause bei der Mutter und selbst da ist sie 2 Tage von am Stall (freitags und samstags). Rein theoretisch koennte sie auch alle 2 Wochenenden nach Hause kommen, dann waere der Mehraufwand der Mutter 'geringer' oder einfach vom Volti aus wieder ins Internat fahren. Die Ex kann ja nicht über ihre Verhältnisse leben und von uns verlangen, dass wir dann dafuer aufkommen. Wir haben selbst ein Kind, das Zweite kommt bald und solche Unterhaltsrelevanten Sachen wie Bafoeg, volle Anrechnung des Kindergeldes (statt hälftig bei Minderjaehrigen...) und das Einkommen der Mutter koennen ja nicht einfach so ungeachtet bleiben...