Hast Du
dem Jugendamt die Möglichkeit abgesprochen, Deine Tochter zu vertreten?
Manche Leute machen das ja, weil sie meinen, sonst kontrolliert zu werden.
Ich hab auch eine uneheliche Tochter und ich hab die Wahrnehmung ihrer Interessen bis heute beim Jugendamt belassen.
Ist nämlich viel einfacher so... :-)
Mein Ex hat erst 4 Jahre prozessiert, bis ein Vollstreckungsbescheid gegen ihn vorlag und dann war er auch kurzfristig nirgends gemeldet.
Das Jugendamt hat mir aber gesagt, das sei alles kein Problem.
Die Idee mit der Krankenversicherung, die hier jemand aufbrachte, ist nämlich gar nicht so schlecht! Die hat mir das Jugendamt seinerzeit selbst unterbreitet!
Das Jugendamt vertritt die Interessen Deines Kindes - auch vor Gericht - und ist mit dem Vollstreckungsbescheid berechtigt, Einsicht zu verlangen. Da hört der Datenschutz nämlich auf!
Ein Vater, der nicht zahlt, macht sich strafbar und darf auf diesem Wege ausfindig gemacht werden.
Falls Dein zuständiger Sachbearbeiter nicht von allein auf die Idee kommt, würde ich ihn an Deiner Stelle mal drauf hinweisen.
Und selbstverständlich hast Du in der Zwischenzeit ein Anrecht darauf, daß das Jugendamt erstmal den Mindestunterhalt für Dein Kind übernimmt. Da mach Dir mal keine Sorgen!
Der einzige Fall, in dem die das nicht machen, ist, wenn Du inzwischen geheiratet hast. Dann wird leider automatisch davon ausgegangen, daß Dein neuer Partner das Kind mitfinanziert. :-(
Liebe Grüße, harter Kern