Hallo,
ich habe mit meinem Ex einen Sohn, der ist jetzt ein Jahr alt, für diesen haben wir beide das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich bin nun Seit Anfang September von ihm getrennt, da er Ende August eine Straftat begangen hat und dafür in Untersuchungshaft sitzt. Er hat auch einige Jahre Haft zu erwarten.
Nun möchte ich gern das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ich alle Entscheidungen für mein Kind allein treffen kann, ohne ihn jedes mal um seine Unterschrift betteln zu müssen. Da er ja eh in Haft ist, kann er sowieso nicht für sein Kind sorgen, hätte ich eine reelle Chance das so durch zu kriegen?
Ich mache das nicht um ihn zu ärgern. Ich habe ihm Bilder geschickt und ihm zugesagt, das er sein Kind sehen kann, doch er fängt an mich zu erpressen, also ich bekomme nur ne Unterschrift, wenn ich ihm z.B. Geld einzahle und auch seine Familie stänkert rum, wollen den Kleinen gar nicht mehr sehen.
Muss ich für das Sorgerecht aufs Jugendamt, oder kann ich direkt zu meinem Anwalt gehen?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
eos