Hallo zusammen mein Deutsch ist nicht besonders gut, aber ich vesuche euch mein Anliegen so verständlich, wie es geht zu erklären. Mein Ex und ich sind getrennt, haben nen Sohn (2 Jahre). Ich hatte bis jetzt das alleinige Sorgerecht gehabt. Trotzdem durfte er, wann er auch wollte, den Kleinen sehen. Das Umgangsrecht war mir trotz Trennung sehr wichtig, den Kleinen zuliebe. Wegen einen Vorfall (Häusliche Gewalt), der dieses Jahr im September vorgefallen war, hab ich ihn den Kontakt zu unserm Kleinen verboten. 4 Monate ist es her, dass er den Kleinen nicht mehr gesehen hat. Ich musste ihnm auch beim JA als Vater angeben, da er mich vor der Geburt bedroht hatte, ich solle ihnm nicht als Vater angeben. Er hat die Vaterschaftsanerkennung inzwischen unterschrieben. Beim Jugendamt haben wir auch schon festgelegt, wann er den Kleinen abholen darf und wieder bringen soll. Soweit so gut. Ich hatte vor ca. 4 Wochen eine Einladung vom JA bekommen, wegen der Zustimmung gemeinschaftslicher Sorge. Ich war so dumm (sorry für den Ausdruck) und habe durch meine Unterschrift zugestimmt, dass wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Mir war gar nicht bewusst, was ich da unterschrieben hatte, bis die Leiterin der KITA beim JA wegen Sorgerecht nachgehackt hatte, weil er während dieser 4 Monate, wo er den Kleinen nicht sehen durfte sehr oft in der Kita aufgetaucht ist. Und sie hat mich angerufen und mir vorgeworfen, ich hätte sie angelogen, aber ich wußte sozusagen auch nichts davon. Mein Problem ist, dass ich das alleinige Sorgerecht wieder erlangen möchte. Was meint ihr, habe ich überhaupt eine Chance. Mein Ex hat sich 2 Jahre lang auch nicht interessiert, wer das Sorgerecht hat und wer nicht.
Danke schon mal im Vorraus
LG