Nein...
Ab 18 keinen Unterhalt mehr?
Geradlinig Verwandte - also Eltern und deren Kinder
- sind einander unterhaltspflichtig.
Das volljährige Kind
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ist aber grundsätzlich als
Erwachsener zu behandeln, der selbst für sich
verantwortlich ist - auch in finanzieller Hinsicht!
Es müssen deshalb schon besondere Gründe vorlie-
gen, wenn ein volljähriges Kind Unterhalt von seinen
Eltern verlangen möchte. Die beiden häufigsten
Gründe, wonach das Kind auch ab 18 noch Unterhalt
verlangen kann, sind Ausbildung und Krankheit.
Die Eltern sind verpflichtet, dem Kind eine Ausbil-
dung zu finanzieren, damit es eine unabhängige
Lebensstellung erreichen kann ( 1610 Bürgerliches
Gesetzbuch - BGB). Es wird zwischen allgemeiner
Schul- und Berufsausbildung unterschieden.
Die Eltern müssen auch dann Unterhalt zahlen,
wenn das Kind ohne eigenes Verschulden nicht in
der Lage ist, sich eine unabhängige Lebensstellung
zu erarbeiten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn
das Kind aus gesundheitlichen Gründen (z.B. schwe-
re Behinderung) an der Aufnahme einer Arbeit oder
Ausbildung gehindert ist.
Die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ist keine
Ausbildung. Hier ist der persönliche Bedarf des Kin-
des meist durch den Staat abgedeckt.
das Kind muss seine Ausbildung zielstrebig,
intensiv und mit Fleiß betreiben,
es muss die Ausbildung innerhalb der üblichen
Dauer beenden,
nur eine Erstausbildung muss regelmäßig von
den Eltern finanziert werden,
eine Zweitausbildung ist dann zu ermöglichen,
wenn es sich um eine einheitliche Ausbildung
handelt (z.B. Abitur-Banklehre-BWL-Studium)
oder die Erstausbildung aus zwingenden Grün-
den (z.B. Mehlstauballergie bei Bäckerlehrling)
abgebrochen werden muss,
die gewählte Ausbildung muss geeignet sein, um
später selbst den Lebensunterhalt sicher zu stel-
len.
Hier sehe ich auch keinen Unterhaltsanspruchdes Kindes mehr, denn KU wird nur bis zum Ende der ersten Ausbildung geschuldet - und wenn der Sohn keine Ausbildung macht, hat er somit auch keinen Anspruch mehr.