ambra_12486262Ähm nein :!!!:
....Natürlich müssen die Eltern eben NICHT in jedem Falle dafür aufkommen.
Zunächst ist es nicht richtig, dass die Eltern prinzipiell bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltspflichtig sind. Wirklich relevant ist diese Altersgrenze statt dessen für den Bezug des Kindergeldes sowie die Wohnungsübernahme durch die ArGE.
Weiterhin sind die Eltern NICHT zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet. Das wiederum heißt, dass sie selbst entscheiden können ob sie den Unterhalt in Geld oder als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis entrichten wollen. Das heißt: Gegen den Willen der Eltern ausziehen und Unterhalt verlangen funktioniert als Schüler nur dann, wenn das weitere Zusammenleben nicht mehr zumutzbar ist. (zB bei Pysischer oder Psychischer Gewalt). Andere Gründe, die für Barunterhalt sprechen sind z.B. die Aufnahme eines Studiums, welches in räumlicher Entfernung zum Wohnort der Eltern liegt.
Das Amt finanziert eine eigene Wohnung prinzipiell erst ab der magischen Grenze der 25. Ausnahmen gibt es da jedoch. Sollten deine Eltern dir z.B. das weitere Verbleiben in der Wohnung versagen und keinen Unterhalt leisten können, so trägt diesen das Amt. Das kann dir nämlich zwar vorschreiben bei deinen Eltern zu wohnen, deine Eltern als Mieter oder Eigentümer der Wohnung/des Hauses jedoch nicht zwingen, dich weiter in ihrer Wohnung zu dulden.
Prinzipiell beträgt der Bedarf eines jungen Menschen 640 Euro. (Oder haben sies inzwischen schon angehoben?)