Such dir Hilfe
Deine Mutter darf sich nicht einfach bei dir bedienen, Kostgeld, ist nicht außergewöhnlich, zu Hause Kostgeld abzugeben, aber dieses sollte dann für solche Dinge wie Wassergeld, Strom und Lebenshaltungskosten verwendet werden, denn für solche Dinge ist es gedacht. Für den Eigenbedarf oder Extras (Schmuck u.a.) ist es nicht gedacht.
Das Jugendamt kann dir einen Erziehungsbeistand stellen. Der kann in so einem Fall helfen. Im Notfall kann auch das Vormundschaftsgericht über den Aufenthalt eines Minderjährigen entscheiden. Es gibt auch sowas wie Amtsvormundschaft. Aber jeder solcher Schritte sollte genau durchdacht und vorbereitet sein, denn die Mitarbeiter von diesen Einrichtungen werden nur aktiv, wenn man es glaubhaft und Sichfest darlegen kann, am besten mit Tagebuchaufzeichnungen im Kalender, wann was passiert ist. das hat bestand vor Gericht, wenn es von nöten ist.
Sei dir darüber im KLaren, das du dich dann gegen deine Mutter wendest. Mütter sind immer davon überzeugt alles richtig zu machen. Was für Väter natürlich auch zutreffen kann.
LG die SoziLange